Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.01.2025
Sonstiges
14.07.2022
Sonstiges
06.12.2021
Eröffnungen
14.07.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
30.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
12.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.03.2017 bis zum 31.12.2017
04.04.2017
Neueintragungen